Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

ABInbev hat sich zum Sozialtarifvertrag durchgerungen

Nach monatelangem Gezerre ist der Sozialtarifvertrag für ABInbev Deutschland nun festgezurrt. Die Gewerkschaft Nahrungs, Genuss, Gaststätten (NGG) feiert den "ersten Sozialtarifvertrag der Brauwirtschaft". Nach einem zwanzigstündigen Verhandlungsmarathon wurde er am Freitag unterzeichnet. Wesentliche Vereinbarungen: ABInbev muss bei betriebsbedingten Kündigungen künftig deutlich höhere Abfindungen gegenüber einem Dauersozialplan zahlen. Bei Reduzierung der Arbeitszeit zahlen die Bremer eine Abfindung entsprechend der Arbeitszeitreduzierung. Das Kurzarbeitsgeld wird - deutlich - auf 82,5 Prozent aufgestockt. Altersteilzeit bis zu acht Jahren mit Vergütung von 85 Prozent entsprechend der Laufzeit. Aufstockung der Renteneinzahlung auf 95 Prozent. Konzernweit gilt ein Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Jahressonderzahlung kann in eine Zeitgutschrift von 200 Stunden umgewandelt werden. (06.07. 2009, 13.00 Uhr)

 

Print-Ausgabe
03.06.2026

Neu!
#1002

Wasser-Rumble im Hunsrück: Der große Erdbeergraben

Zum Inhalt
Kopf der Woche
12.06.2026

24
/2026

Thomas Horak

Weiterlesen