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Ba-Wü: Alk-Verbot für Tankstellen

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot für alkoholische Getränke an Tankstellen verabschiedet. Ab 1.1.2010 dürfen Tankstellen, aber auch Kioske und Supermärkte zwischen 22 Uhr und 5 Uhr früh keinen Alk abgeben.

Erlaubt ist hingegen weiterhin der To-Go-Verkauf in der Gastronomie. Die gute alte Gassenschänke könnte eine Renaissance erfahren. Zumal der baden-württembergische Landtag auf Drängen des Koalitionspartners FDP gleichzeitig eine Verkürzung der Sperrzeiten beschlossen hat. (15.07.2009, 10.12 Uhr)

 

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