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Verpackungsstrafe für Red Bull

Die britische Red Bull Organisation wurde von einem Gericht zu einer Geldstrafe von umgerechnet über 300.000 Euro verdonnert. Dabei ging es um unbezahlte Eintragungsgebühren und um nicht geleistete Entrichtung von Recyclinggebühren für Verpackungsabfälle nach den Packaging Waste Regulations, die einen Hersteller in Großbritannien zu Abgaben oder Recyclern und das Europäische Umweltamt verpflichtet. Red Bull muss nun für die Jahre 1999 bis 2006 latzen und Strafe zahlen. (31.07.2009, 10.54 Uhr)

 

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